(Schwere) Brandstiftung, spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei Odebralski

Bundesweite Strafverteidigung: Brandstiftung, schwere Brandstiftung

erster Kontakt mit der Polizei -

Vorladung Beschuldigter wegen Brandstiftung

In der Regel werden Personen von einem polizeilichen Ermittlungsverfahren gegen sie dadurch in Kenntnis gesetzt, dass die eine sogenannte 'Vorladung zur polizeilichen Beschuldigtenvernehmung' erhalten. Hierin werden die Personen aufgefordert, zu einem vorgegebenen Termin auf einer in dem Schreiben genannten Dienstelle zu erscheinen und Angaben zu den Vorwürfen zu machen.

In diesem Termin werden die Personen dann von den Beamten zur Sache befragt. Die Befragung erfolgt aber keinesfalls neutral oder unvorbereitet. Vielmehr sind die befragenden Beamten teilweise speziell auf die Vernehmung von Beschuldigten geschult und  werden gegebenenfalls versuchen, Sie hier in Widersprüche zu verwickeln. Zwar sind bestimmte Vernehmungsmethoden – wie beispielsweise die Anwendung von Folter – gesetzlich verboten. Erlaubt ist es aber, Ihnen, als Beschuldigter, Fangfragen zu stellen, oder bestimmte Tatsachen zu verschweigen. Wegen der besonderen Schulung der Beamten in diesem Bereich sind diese Ihnen gegenüber deutlich im Vorteil.

Haben Sie sich hier einmal in Widersprüche verwickelt, werden diese aktenkundig und das Gericht darf die Angaben voll verwerten.

Sobald sie also ein Vorladungsschreiben in den Händen halten, rate ich dazu, Kontakt zu mir aufzunehmen. Ich rate Ihnen dann in der Regel davon ab, den Termin wahrzunehmen und zeige gegenüber den Ermittlungsbehörden Ihre Verteidigung an.

Anschließend fordere ich die Ermittlungsakte – als das Ergebnis der bisherigen polizeilichen Ermittlungen – an. Hieraus geht der Kenntnisstand der Behörden hervor. Ein strategischer Vorteil von entscheidender Bedeutung, denn bevor Sie sich zu den Vorwürfen erklären, kennen Sie den Stand der Ermittlungen. Sie wissen also, was die Behörden wissen.

Soweit sie also eine Vorladung als Beschuldigter erhalten haben, sollten Sie unter der Nummer 0201 747 188 0 oder per E-Mail Kontakt zu mir aufnehmen. Wir erarbeiten dann zusammen eine Strategie, wie wir, und vor allem Sie, weiter vorgehen können!